WhatsApp verpflichtet Benutzer Datenschutz einzuhalten
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat entschieden (Aktenzeichen F 120/17 EASO), dass Eltern die Smartphone-Nutzung ihrer Kinder genau überwachen müssen. Insbesondere müssten Eltern die Einwilligung aller Kommunikationspartner des Kindes einholen, wenn es Whatsapp benutzt.
Dies sei notwendig, da Whatsapp "nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen" übermittele.
Wer keine solche Einwilligung der Kommunikationspartner vorweisen könne, begehe ein "deliktisches Verhalten" und riskiere, von der betreffenden Person kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
Ein deliktisches Verhalten ist darin zu ersehen, dass er als aktiver Nutzer der App "WhatsApp" auf dem von ihm verwendeten Smartphone fortlaufend Datensätze von anderen Personen an den dahinterstehenden Betreiber (WhatsApp Inc., Kalifornien / USA) über die jeweils bestehende Internetverbindung weiterleitet, ohne überhaupt dazu befugt zu sein.
Eltern, die sich noch nicht mit "smarter" Technik auskennen, so das Gericht, müssten sich diese Kenntnisse "unmittelbar und kontinuierlich" aneignen, um "ihre Pflicht zur Begleitung und Aufsicht durchgehend ordentlich erfüllen zu können".
Haben Sie sich die AGBs von WhatsApp einmal genauer angesehen, oder klicken sie einfach nur durch? Dort steht unter Anderem:
- "Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen."
- "Du akzeptierst unsere Datenpraktiken, einschließlich des Sammelns, der Verwendung, der Verarbeitung und des Teilens deiner Informationen (...), sowie die Übertragung und Verarbeitung deiner Informationen in die/den USA und andere/n Länder/n weltweit."
- "Du musst über die erforderlichen Rechte in Bezug auf solche von dir für deinen WhatsApp-Account bzw. über unsere Dienste übermittelten Informationen sowie über das Recht zur Gewährung der Rechte und Lizenzen gemäß unseren Bedingungen verfügen."
- "Du gewährst WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung der Informationen (einschließlich der Inhalte), die du auf bzw. über unsere/n Dienste/n hochlädst, übermittelst, speicherst, sendest oder empfängst."